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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

I. Allgemeines

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund
unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wird.
Spätestens mit der Entgegennahme des Liefergegenstandes / der Leistungen gelten
diese Bedingungen als vom Besteller angenommen. Abweichenden Bestimmungen
oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen und werden diese nur dann
Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Abänderungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese
schriftlich bestätigen.

3. Sämtliche Vereinbarungen einschließlich etwaiger Nebenabreden, Zusagen,
Beratungen oder sonstiger Erklärungen unserer
Mitarbeiter/Vertreter/Erfüllungsgehilfen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden. Auf die Einhaltung der Schriftform kann von uns nur
schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftlichkeitsgebot wird auch entsprochen, wenn
Schriftstücke per Telefax an die jeweils andere Vertragspartei übermittelt werden. Die
authentische Vertragssprache und auch bei Auslegungsfragen heranzuziehende
Sprache ist deutsch.

4. AQUAFIDES GmbH kann grundsätzlich davon ausgehen, dass Mitarbeiter des
Bestellers berechtigt sind im Namen des Bestellers Aufträge zu erteilen,
rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Besteller abzugeben, Waren zur Bearbeitung
zu überbringen oder abzuholen.

5. Die Anwendung der §§ 9 und 10 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird ausgeschlossen.

6. Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

7. AQUAFIDES GmbH schließt Verträge ausschließlich mit anderen Unternehmern oder
Gebietskörperschaften (B2B-Geschäfte).

II. Angebot

1. An ein Angebot ist AQUAFIDES GmbH drei Monate gebunden, soweit nicht
ausdrücklich eine andere Bindungsfrist vereinbart wurde.

2. Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und andere beigefügte Unterlagen und
damit verbunden die Konzeption der AQUAFIDES GmbH Anlagen und
Verfahrenstechniken sind geistiges Eigentum der Firma AQUAFIDES GmbH sowie
deren Lieferanten und unterliegen den gesetzlichen Urheberrechten. Sie dürfen ohne
unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dritten unbefugten Personen weder
vollständig noch teilweise ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht werden. Es gelten
hierfür die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Vorsorglich weisen wir auch
darauf hin, dass Teile unserer Anlagen durch in- und ausländische Patente geschützt
sind. Der Besteller ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu setzen, die unbefugten
Dritten den Zugriff auf diese Daten verwehren. Für den Fall eines Verstoßes gegen
diese Verpflichtung haftet der Besteller AQUAFIDES GmbH für jeden daraus
erwachsenen Schaden.

III. Vertragsabschluss

1. Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von AQUAFIDES GmbH schriftlich
bestätigt wird.

2. Die Beratung unserer Mitarbeiter im Innen- und Außendienst erfolgt nach bestem
Wissen und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Sie ist auf normale
Betriebsverhältnisse abgestellt. Sollten sich die Einsatzbedingungen zB
Wasserverhältnisse, in der Zeit zwischen unserem Angebot und der Auslieferung
ändern, ist der Besteller verpflichtet, uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen.

3. Für den Fall von elektronisch abgeschlossenen Verträgen gilt:
Der Inhalt des Vertrages wird von AQUAFIDES GmbH nur für interne Zwecke
gespeichert. Es ist nicht möglich dem Besteller nach Vertragsabschluss den
Vertragsinhalt erneut zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat den Vertragstext
selbst zu speichern bzw. zu verwahren.

IV. Umfang der Lieferung

1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2. Nachträge, Änderungen, etc. des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch AQUAFIDES GmbH.

V. Lieferfristen

1. Die Lieferfrist, die in der Auftragsbestätigung geregelt wird, beginnt mit dem Tag der
Versendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller
technischen und kommerziellen Einzelheiten.

2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.

3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers
voraus.

4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse wie zB Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, etc., und zwar
auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Dies gilt auch, wenn
diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Eine angemessene
Fristverlängerung tritt auch ein, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung der
Lieferung erforderliche Angaben des Bestellers nicht rechtzeitig eingehen. Das gleiche
gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.

5. Versandfertig gemeldete Ware muss der Besteller sofort abrufen, andernfalls sind wir
berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. Die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht dann in dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem die Versandbereitschaft an ihn gemeldet
wurde.

6. AQUAFIDES GmbH ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer
angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den
Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Auf die Erfüllung und
Fälligkeit der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers ist dies ohne
Einfluss.

7. Bei Lieferverzögerung oder Lieferverzug ist der Besteller nach Ablauf der gemäß Ziffer
4 und 6 verlängerten Lieferfrist bzw. nach Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Preise/Zahlungen

1. Die Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gelten ab Werk ausschließlich
Verpackung, Versicherung und Verladung, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen sind.

2. Die Ware wird soweit nach unserem Ermessen erforderlich handelsüblich und auf
Kosten des Bestellers verpackt.

3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und
ohne Abzug zahlbar frei Zahlstelle der AQUAFIDES GmbH.

4. Für abgeschlossene Teile des herzustellenden Werkes oder für eigens angeschaffte
oder gelieferte Materialien und Bauteile kann AQUAFIDES GmbH mit Legung von
Teilrechnungen angemessene Teilzahlungen verlangen.

5. Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung wobei in jedem Fall
Zinsen und Kosten der Diskontierung vom Besteller zu tragen sind. Die Bezahlung der
Rechnungen tritt erst bei endgültiger Gutschrift ein.

6. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminsverlust
gelten Verzugszinsen nach § 456 UGB als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der
Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche gerichtlichen und
außergerichtlichen Betreibungskosten, insbesondere gemäß § 1333 ABGB zu
ersetzen. Eingehende Zahlungen werden unabhängig von der Widmung des Kunden
zuerst auf Kosten, sodann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene
Kapital, und zwar zuerst auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet.

7. Dem Besteller stehen keine Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu,
ausgenommen seine Gegenansprüche sind schriftlich von AQUAFIDES GmbH als
unbestritten festgestellt und anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt
worden.

8. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von behaupteten
Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen, auch in Form von Haft- oder
Deckungsrücklässen, zurückzuhalten.

9. Für den Fall, dass AQUAFIDES GmbH aus vergangenen Vertragsbeziehungen noch
offene Forderungen gegen den Besteller zustehen, ist AQUAFIDES GmbH berechtigt,
eingehende Zahlungen auch bei anderslautender Widmung entsprechend der
Bestimmungen des § 1416 ABGB zu tilgen.
10. Ein etwaig gewährtes Skonto oder sonstige Nachlässe, werden nur unter der
Bedingung gewährt, das bereits ältere fällige Forderungen gänzlich beglichen sind.

VII. Gefahrübertragung und Entgegennahme

1. Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn
frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand infolge von
Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der
Versandbereitschaft auf den Besteller über.

2. Transportweg und –art werden von AQUAFIDES GmbH bestimmt.

3. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom
Besteller unbeschadet der Rechte aus Absatz IX. entgegenzunehmen. Der Besteller
hat die Ware(n) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Meldung der
Versandbereitschaft abzurufen und abzunehmen.

4. Wird ein mangelfreies Werk vom Besteller nicht fristgerecht abgenommen, kann
AQUAFIDES GmbH zu Lasten des Bestellers einen gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen mit der Feststellung der vertragsgemäßen Herstellung beauftragen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Untersuchung des Werkes durch den Gutachter zu
gestatten. Verweigert der Besteller die Untersuchung, gilt die vertragsgemäße
Herstellung als erfolgt. Im Fall der vertragsgemäßen Herstellung hat der Besteller die
Kosten des Sachverständigen zu tragen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware und Ersatzteile bleiben bis zur Begleichung der gesamten finanziellen
Verpflichtungen des Bestellers (Kaufpreis, Werklohn, Mahnspesen, etc.) im alleinigen
Eigentum von AQUAFIDES GmbH. AQUAFIDES GmbH ist auf Kosten des Bestellers
zur Kenntlichmachung dieses Eigentumsvorbehaltes berechtigt. Die Entfernung eines solchen Kennzeichens ist unzulässig und wird dadurch die Fälligkeit der gesamten
noch offenen Forderung bewirkt.

2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Verpfändungen, sowie Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen
durch Dritte hat er uns unverzüglich mitzuteilen, damit wir unser Exziendierungsrecht
geltend machen können. Sollte der Besteller dieser Verpflichtung nicht nachkommen,
haftet er für den AQUAFIDES GmbH entstandenen Schaden.


3. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der
Weiterveräußerungen gegen weitere Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und
zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Er
verpflichtet sich die Abtretung in seinen Büchern anzumerken.


4. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Vereinbarungen zu treffen, die
unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen könnten. Zur
Einziehung der uns abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
jedoch hiervon unberührt, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
auftragsgemäß nachkommt. AQUAFIDES GmbH kann verlangen, dass der Besteller
uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem
Schuldner die Abtretung mitteilt.


5. Sofern die unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehörten,
weiterverkauft wird, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in
Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises (einschl.
Umsatzsteuer, Zinsen und Betreibungskosten) abgetreten.


6. Übersteigt der Wert der AQUAFIDES GmbH gestellten Sicherheiten die Höhe der
Forderungen von AQUAFIDES GmbH, kann AQUAFIDES GmbH, insoweit die
Sicherung nach eigener Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.


7. Im Zeitraum des aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller die Ware pfleglich
zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten
fachmännisch durchzuführen oder durchführen zu lassen.


8. Weiters hat der Besteller auf eigene Kosten für eine angemessene Versicherung der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände gegen sämtliche denkbaren Risiken zu sorgen und
die Versicherungspolizze zu Gunsten von AQUAFIDES GmbH zu vinkulieren.


IX. Haftung und Mängel


1. AQUAFIDES GmbH gewährleistet für die Dauer von einem Jahr nach dem Zeitpunkt
der Lieferung/Leistungserbringung, dass der Liefergegenstand/die Leistungen frei von
Herstellungs- und Materialmängeln bzw. fachgemäß ausgeführt ist und schriftlich
zugesicherte Eigenschaften gegeben sind. Der Besteller muss die Ware/die Leistung
unmittelbar nach Übernahme prüfen (§§ 377, 378 UGB) und uns Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Lieferung/Leistungserbringung
schriftlich mitteilen. Dies bei sonstigem Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- oder
sonstiger Ansprüche. Feststellbare Mängel und Transportschäden sind sofort bei
Anlieferung zu dokumentieren und dem beauftragten Transportunternehmen und
AQUAFIDES GmbH schriftlich mitzuteilen. Jedwede Mängelrügen müssen stets
schriftlich und spezifiziert erhoben werden. Bei Unterlassung der Mängelrügepflicht
können Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels sowie
aus Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend gemacht werden.
Gewährleistungsansprüche sind binnen 12 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend
zu machen. Der Besteller ist für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der
Übergabe beweispflichtig, die Vermutungsregel nach § 924 ABGB wird
ausgeschlossen.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind von uns nicht zu vertretende Schäden
und Mängel, insbesondere durch unsachgemäße Lagerung, Montage, Betrieb oder
Wartung, eigenmächtige Änderung am Liefergegenstand, sonstige kundenbedingte
Störungen oder höhere Gewalt und Verschleiß. Die Verwendung bzw. der Einbau von
Nicht-Original- oder nicht von AQUAFIDES GmbH zugelassener Bauteile/-Ersatzteile
sowie die Wartung von Anlagen/Anlagenteilen durch nicht von AQUAFIDES GmbH
autorisierte Unternehmen schließt jegliche Gewährleistungs- und sämtliche sonstige
Ansprüche aus, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht hierdurch
verursacht worden ist.
Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 1KSchG, gelten für die Haftung für Mängel
die gesetzlichen Bestimmungen.


2. Für UV Lampen gelten abweichend von diesen AGB unsere besonderen Allgemeinen
Garantiebedingungen für AQUAFIDES GmbH UV Lampen.


3. Die Erfüllung von Gewährleitungsansprüchen erfolgt kostenfrei nach unserer Wahl
durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung. Schlägt die
Nachbesserung bzw. -lieferung bzw. Ersatzleistung nach Setzung einer
angemessenen Frist durch den Besteller fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl
Preisminderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. AQUAFIDES GmbH haftet
nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist jedenfalls
ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung dem Besteller entstandene Schäden,
es sei denn, dass diese auf von uns zu vertretendes vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Der Besteller verzichtet auf die
Anfechtung eines abgeschlossenen Rechtsgeschäftes aus welchen Rechtsgründen
auch immer.


4. Geringfügige technische Änderungen sowie geringfügige Abweichungen von
Zeichnungen, Katalogen, Preislisten, Abbildungen, Rundschreiben, Prospekten etc.
die die bedungene Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen
nicht zu Reklamationen.


5. Übergebene Anwendungshinweise, insbesondere Wartungsvorschriften und
Bedienungsanleitungen von AQUAFIDES GmbH sind stets zu beachten und hat der
Besteller im Zweifelsfall die Stellungnahme von AQUAFIDES GmbH einzuholen. Für
Mängel und Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise bzw. der
Nichteinholung der Stellungnahme resultieren, haftet AQUAFIDES GmbH nicht;
ebenso wenig für eigenmächtige Veränderungen am Kaufgegenstand.


X. Produkthaftung


1. Das Rückgriffsrecht gem. § 12 PHG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte
der Besteller sohin von einem Dritten aufgrund des PHG in Anspruch genommen
werden, erwachsen ihm daraus keine Regressansprüche gegen AQUAFIDES GmbH.


2. Der Besteller ist verpflichtet, jene Personen, denen er die Gebrauchnahme bzw. den
Betrieb des Vertragsgegenstandes ermöglicht oder an die er diesen weiterveräußert,
vollständig über sämtliche Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und
Warnungen zu unterrichten und diese Verpflichtung an seine Kunden zu überbinden.


3. Wenn der Besteller seinen Pflichten nach Punkt X.2. nicht nachkommt, verpflichtet er
sich AQUAFIDES GmbH schad- und klaglos zu halten.


XI. Recht und Rücktritt (Unmöglichkeit, Vertragsanpassung)


1. Treten unvorhergesehen Ereignisse im Sinne von Pkt. V. ein, die die wirtschaftliche
Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf
unseren Betrieb erheblich einwirken, ist der Vertragsinhalt angemessen anzupassen.


2. Bei drohendem Vermögensverfall des Bestellers (zB Antrag auf Konkurseröffnung,
Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug) können
wir ebenfalls mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.


XII. Insolvenz des Kunden


1. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Bestellers Kunden, ist AQUAFIDES GmbH unabhängig von den sonst getroffenen
Vereinbarungen (z.B.: Auftragsbestätigung, Zahlungsbedingungen) berechtigt, nach
unserer Wahl die Erbringung der Leistungen von der Vorauszahlung oder
Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes abhängig zu machen.


2. Eine geforderte Sicherstellung hat durch Bargeld oder abstrakte Bankgarantie zu
erfolgen. Eine geforderte Vorauszahlung oder Sicherstellung ist binnen 8 Tagen zu
leisten, widrigenfalls der Besteller in Verzug gerät und AQUAFIDES GmbH ohne
weitere Nachfristsetzung zum Vertragsrücktritt berechtigt ist. Die Kosten der
Vorauszahlung bzw. Sicherstellung trägt der Besteller.


XIII. Auftragsstornierung


Wen Wenn der Besteller aus einem Grund, der ihn nicht nach dem Gesetz zum
Vertragsrücktritt berechtigt, seinen Vertragsrücktritt erklärt, so ist AQUAFIDES GmbH
berechtigt, nach unserer Wahl entweder auf Erfüllung zu bestehen oder eine
Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt AQUAFIDES
GmbH vorbehalten.


XIV. Datenschutz


1. Der Besteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass in Erfüllung der
vertraglichen Pflichten, seine personenbezogenen Daten von AQUAFIDES GmbH
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.


2. AQUAFIDES GmbH verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß
§ 6 Datenschutzgesetz einzuhalten. Beide Vertragsteile verpflichten sich, über den
Inhalt der vertraglichen Vereinbarung und sämtliche interne Informationen und Daten
des jeweils anderen Vertragspartners, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt
werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt auch noch
unbegrenzt für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


3. Jede Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen durch einen der Vertragspartner, die
über die bloße Tatsache der Auftragserteilung und deren elementare Bestandteile
(Firmenname und Adresse, etc.) hinausgeht, erfordert die nachweisliche
ausdrückliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.


4. Darüber hinaus gelten die Regelungen der unter www.aquafides.at veröffentlichten
Datenschutzmitteilung von AQUAFIDES GmbH.


XV. Gültigkeit/Erfüllungsort/Gerichtsstand/
Schiedsklausel


1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so
bleibt der Vertrag im übrigen aufrechterhalten. Die entsprechende Bestimmung soll
durch eine solche ersetzt werden, die Wortlaut, Sinn und Zweck des Vertrages
möglichst nahe kommt.


2. Es gilt ausschließlich formelles und materielles österreichisches Recht unter
Ausschluss der Anwendung des UN – Übereinkommens über den internationalen
Warenkauf (CISG) und der Verweisungsnormen des IPRG als vereinbart. Als
Erfüllungsort wird der Sitz von AQUAFIDES GmbH vereinbart. Für sämtliche
Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem solchen
Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragsparteien gem. § 104 JN die Zuständigkeit
des nach dem Sitz von AQUAFIDES GmbH örtlich und sachlich zuständigen
Gerichtes. Nach Wahl von AQUAFIDES GmbH kann der Besteller jedoch auch an
seinem allgemeinen Gerichtsstand geklagt werden.


3. Nach Wahl von AQUAFIDES GmbH können auch alle Streitigkeiten, die sich aus
Verträgen und den darauf basierenden Rechtsgeschäften ergeben oder auf deren
Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, nach der Schieds- und
Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer
Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß dieser Regeln
ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden werden. Im Rahmen des
Schiedsverfahrens ist ausschließlich österreichisches formelles und materielles Recht
unter Ausschluss der Anwendung des UN – Übereinkommens über den internationalen
Warenkauf und der Verweisungsnormen des IPRG anzuwenden. Die im
Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.


XVI. Authentische Vertragssprache


Authentische Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Im Fall der Auslegung ist
ausschließlich diese Fassung in deutscher Sprache heranzuziehen. Allfällige
Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen haben, auch dann wenn sie von den
Vertragsparteien unterfertigt werden sollten, keine Gültigkeit.